"Dass sowohl die Kirchengemeinde als auch ihre Prozessbevollmächtigten, IKB Fachanwälte, eine vom Gericht eingeräumte und nicht ganz unwichtige Möglichkeit der Stellungnahme ein weiteres Mal fast ausschlich dazu nutzen, die Beklagte mit Unwahrheiten, Falschdarstellungen und Diffamierungen zu belegen bzw. gegenüber dem Prozessgericht zu diskreditieren, zeugt nicht nur von einem signifikant schlechten Stil, sondern vor allem von fehlender Sachlichkeit und mangelhafter fachlicher Eignung. Es zeigt aber auch, wie „verzweifelt“ der Anwaltskanzlei IKB Fachanwälte der Schuh drücken muss, um derart schmutzbehaftete Methoden zu ergreifen."
Relevanter IKB-Anwalt Tobias Scheidacker will in die Wikipedia, hier kann die Löschdiskussion mitverfolgt werden: "Perfekt! Die ausufernde Selbstdarstellung ist wieder drin, inklusive der Selbstveröffentlichungswerke, nur jetzt als Einzelnachweise. Kann man so verlustfrei löschen."
Die kompetente, seriöse Fachanwaltskanzlei IKB hat zur Abwehr ihrer unter shicenacker.de aufgezeigten Inkompetenz noch kompetentere, seriösere Anwälte gefunden: Abmahnung 
Antwort: Keine.
Beachten: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.


"Mit weiteren Kündigungen ist nach Klageabweisung nicht mehr zu rechnen, denn IKB Fachanwälte würde sich damit endgültig von jeder Sachlichkeit verabschieden."
"Die beanstandeten Äußerungen von Rechtsanwalt Scheidacker sind weder mit der prozessualen Wahrheitspflicht noch mit seiner Berufspflicht zur Sachlichkeit, die ein Verbot der bewußten Verbreitung von Unwahrheiten enthält (§ 43a Abs. 3 S. 2 BRAO), vereinbar."
Aus einem weiteren Prozess, dem Verkündungen voranstanden: "Als die Richterin die Passage über den Härtewiderspruch verlas -alle Teilnehmenden standen im Saal und hörten aufmerksam zu-, warf Amélie von Oppen spöttisch den Kopf nach hinten und gab zu erkennen, dass sie eine Suizidgefahr der dortigen Beklagten für vollkommen absurd und abwegig hält. Dabei kennt sie weder die betroffenen Menschen, noch irgendeine Faser dieses Prozesses." 
"Da steht die Falschheit im Gesicht"
"Unansehnlich"
"Ein Fehler der Schöpfung"
"Wie der Herr, so's Gescherr"
Tobias Scheidacker ist ein ahnungsloser Hetzer, der bedeutsame Prozesse nicht nur verliert, sondern aus Niederlagen nichts dazulernt. Und er lügt wie gedruckt. Da er als Autor nicht erfolgreich ist und in Anwaltsprozessen –entgegen der öffentlichen Darstellung– entsetzlich auftritt, kam es dazu, dass Herr Scheidacker Notar wurde. Als Rechtsanwalt liefert er katastrophale Arbeit ab, zuletzt als vollmachtloser Vertreter über zwei Instanzen. Landgerichtlicher Gegenstandswert über 60.000,00 €. Herr Scheidacker verstößt gegen fundamentale Pflichten zur Wahrheit, hetzt, wiegelt auf, lügt und schickt inkompetente, moralisch degenerierte Vertreter/innen, u.a. Amélie von Oppen. Über die Rolle der Rechtsanwältin von Oppen, die in der Berufungsinstanz in der mündlichen Verhandlung keine Anträge stellte, und die in anderen (beobachteten) Gerichtsprozessen spöttisch lächelnd den Kopf schüttelt, wenn die Richterin den Parteien erklärt, dass bei Räumungsverfahren die Selbsttötungsgefahr untersucht werden muss.
IKB Notar & Fachanwälte Hetzkanzlei ∙ 
Tobias Scheidacker Amélie von Oppen ∙ 
Mommsenstraße 5, 10629 Berlin-Charlottenburg ∙ 

Kollegial verbunden mit dem Satireanwalt, 
Rechtsanwalt Michael Epping  

Das geistige Niveau des Herrn Scheid-Shicenacker auf einem einzelnen, an das Landgericht Berlin gerotzten Blatt Papier.​​​​​​​

II. Beanstandung von Äußerungen des Rechtsanwalts Scheidacker als unwahr
Die Äußerungen von Rechtsanwalt Tobias Scheidacker im IKB-Schriftsatz vom 1. Juni 2022 (GA, Bd. III, Bl. 198),
„daß die Beklagte weiterhin die Klägerin und die einzelnen Gemeindekirchenratsmitglieder terrorisiert“
und die Kirchengemeinde von einem
„permanenten Traktieren durch die Beklagte“
betroffen sei, weisen wir namens und im Auftrag der Beklagten als unwahr zurück. 
Dies sind nicht nur Verunglimpfungen der Beklagten, mit ihnen werden angesichts des Kontextes dieses Rechtsstreits auch unwahre und ehrenrührige Tatsachen über die Beklagte behauptet. Die Äußerungen von Rechtsanwalt Scheidacker enthalten Tatsachenmitteilungen, die bei den Adressaten – den für die Entscheidung der Hauptsache zuständigen Richtern – die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorrufen oder hervorzurufen geeignet sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 – VI ZR 437/19 –, Rn. 23, juris). Konkret wird die Fehlvorstellung hervorgerufen, dass die Beklagte die [...]-Kirchengemeinde sowie jedes einzelne Mitglied ihres 14-köpfigen Gemeindekirchenrates – RA Scheidacker schreibt „die einzelnen Gemeindekirchenratsmitglieder“, nicht „einzelne Gemeindekirchenratsmitglieder“ – fortgesetzt („weiterhin“) mit hartnäckiger Aufdringlichkeit belästigt (lt. Duden eine Bedeutung des Wortes „terrorisieren“) und auf diese andauernd („permanent“) in einer Weise einwirke, die als unangenehm empfunden wird (lt. Duden eine Bedeutung des Wortes „traktieren“).
Wie Herr Rechtsanwalt Scheidacker weiß, trifft dies nicht zu.
Mitglieder des Gemeindekirchenrates der Luisen-Kirchengemeinde sind nach Angaben der Gemeinde-Website Frau Nicole Hornig, Herr Olaf Lemke, Herr Thomas Weimer, Herr Klaus Ehrmann, Herr Christoph Hickmann, Frau Pfarrerin Anne Hensel, Frau Renate Bode, Frau Gabriele Metzger, Frau Pfarrerin Anne Ellmann, Frau Elisabeth Friedemann Hansen, Frau Pfarrerin Aline Seel, Frau Katja Malsch, Frau Susanne Jännert, Herr Charles du Vinage.
Weder Pfarrerin Hensel noch Pfarrerin Ellmann waren in den letzten Monaten Gegenstand auch nur irgendeiner Berichterstattung der Beklagten. Zu Frau Malsch gab es nur eine einzige, dazu noch unerhebliche Berichterstattung. Es gibt kein Verhalten der Beklagten, das den unwahren, ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen im Schriftsatz vom 1. Juni 2022 auch nur ansatzweise entsprechen würde. In Betreff der GKR-Mitglieder Hornig, Lemke, Weimer, Ehrmann, Hickmann, Bode, Metzger, Friedemann-Hansen, Seel, Jännert oder du Vinage – sämtlich Personen, die der Beklagten völlig unbekannt sind – gab es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Berichterstattung der Beklagten, sie richtete auch keine Mitteilungen an diese Personen, hat sich auch nicht öffentlich über diese GKR Mitglieder geäußert oder sonst irgendwelche Maßnahmen ergriffen, die gerade diese einzelnen GKR-Mitglieder betreffen. Es gibt daher keine Tatsachenbasis für die Behauptung, dass die Beklagte die einzelnen Gemeindekirchenratsmitglieder weiterhin terrorisiere oder die Kirchengemeinde permanent traktiere.
Die beanstandeten Äußerungen von Rechtsanwalt Scheidacker sind weder mit der prozessualen Wahrheitspflicht noch mit seiner Berufspflicht zur Sachlichkeit, die ein Verbot der bewußten Verbreitung von Unwahrheiten enthält (§ 43a Abs. 3 S. 2 BRAO), vereinbar. Die Beklagte lässt mitteilen, dass sie die Äußerungen zum Gegenstand u. a. des von ihr bei der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen Rechtsanwalt Scheidacker angestrengten Beschwerdeverfahrens machen wird. 
Abschließend möchten wir noch einmal Rechtsanwalt Scheidacker zitieren, diesmal aus seinem Beitrag zu dem Werk Kittel/Mechels (Hrsg.), 
"Kirche der Reformation?: Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr (2017)", dort S. 182 (im Auszug vorgelegt als Anlage B 34):
"Nach der Wende hatten wir also ein gemeinsames Vokabular, aber ganz andere Vorstellungen davon, was „Kirche“ ist. Durch die gemeinsame Sprache fiel das nicht so schnell auf. Jedenfalls erkläre ich mir so rückblickend, was in den letzten 8 Jahren in meiner Kirche geschah. Ein Bischof Huber, der aus dem Westen kam, und ein Superintendent Lohmann, der aus dem Westen kam, und ein Westberliner Konsistorialpräsident Seelemann aus Hamburg mit seinem ganzen Apparat wickelten meine Kirche bei uns im ländlichen Osten nämlich weitgehend ab. In dem Bemühen um Strukturänderungen bedrängten sie Gemeinden, die ihre Freiheit hart erkämpft hatten, und schafften sich Personen vom Hals, die ihrem persönlichen Machtanspruch im Weg standen, unter anderem meinen Vater. Und daneben auch die Kirchengemeinden. Dabei wurde gelogen und denunziert, Macht missbraucht, in Privaträume eingebrochen, getäuscht und betrogen, der letzte Wille Sterbender ignoriert und Stillschweigen der Betroffenen eingefordert — ein echter Krimi. Nur ist es eben nicht mehr im Ansatz das, was ich als eine Kirche betrachte. Intrigen, Karriere- und Machtpolitik, das ist in meinen Augen eher eine Anti-Kirche. Deren Wirken, so wie ich es erlebt habe, möchte ich weder mit meinem Namen oder meiner Person noch mit Geld unterstützen. Im Gegenteil fühle ich mich aufgrund meiner christlichen Überzeugungen verpflichtet, dem Widerstand zu leisten. Deshalb bin ich im Zuge der hier geschilderten Vorgänge aus der Kirche ausgetreten und habe auch meine drei Kinder nicht taufen lassen. Die Werte, die ich ihnen vermitteln möchte, finden sie dort nämlich nicht. Eine tiefere Erosion der Werte einer Religionsgemeinschaft als diese, dass ihre eigenen Kinder sich von ihr aus Überzeugung abwenden, kann ich mir nicht vorstellen."
Elektronische Denkmäler sind Denkzettel, mit denen es gelingt, die Satansbrut präzise auffindbar in die Welt des Internets zu hieven. Unter ihnen finden sich lügende Schweinepriester a.D., narzisstische Koksnasen aus zu Ende gegangenen Sugardaddy-Ehen, Richter, die geltendes Recht mit Füßen treten und rechtsuchende Menschen kaputtspielen wollen, Anwaltsabschaum, moralisch unzulängliche Kurierdienste, die dunkle Seite der Kirche, kriminelle Staatsanwälte und generell Justizkriminelle. Die Errichtung Elektronischer Denkmäler geht mit reichlich Aufwand einher und es arbeiten mindestens vier Hände und vier Augen einzeln daran. Texte, prägnante Begriffe oder Wortgruppen, Inhaltsstrukturen, Fotomontagen und technische Voraussetzungen sind notwendig. Was aber überwiegt, ist ein Gefühl der Freude und Glückseligkeit, das schon bei der Auswahl der Domain einsetzt. So werden zu Beginn des Denkmals manchmal Tränen gelacht – und es erklingen die Gläser, sobald das Denkmal online steht. Ab dort beginnen auch stürmische Zeiten, denn die Errichter des Denkmals werden angefeindet, mit Strafanzeigen, Drohungen und Abmahnungen bedacht. Manchmal ergibt es sich, dass die entsandten Rottweiler zahm werden und ihrerseits das Mandat niederlegen, da sie feststellen, dass die Konfrontation berechtigt ist und sogar persönliche Verbindungen bestehen, deren Wertigkeit den Angriff durch die Denkmalbegünstigten überwiegt. Und wenn es gelingt, auch nur einen Menschen davon abzuhalten, mit einschlägigem Anwaltsabschaum Geschäfte zu machen, hat das Denkmal seine Funktion erfüllt. Die Errichter des Denkmals werden sich weder heute noch morgen aus der Ruhe bringen lassen. Die Anfeindungen gehen natürlich nicht spurlos an ihnen vorbei, aber ihre Resilienz ist unerschütterlich. Man erkennt es in ihren Gesichtern:
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