"Schriftsatzagenda einer inkompetenten Hetzerin"
"Das ist schon krass, wer heutzutage alles als Anwalt oder Anwältin arbeiten darf. Die Zulassung dieser Rechtsanwälte kann nicht mit rechten Dingen zugegangen sein."
"Die Frau von Oppen scheint ein Notnagel für den überforderten Notar zu sein"
"Ein nachträgliches Studium, permanente Schulung und der Idiotentest wären angemessen"
"Oh mein Gott, wie ekelhaft"
"Total asozial"
"Die Furunkelanwältin hat eine neue Kündigung in die Welt gewurstet"
"In einer —man muss schon sagen— Mischung aus Realitätsverlust, Verzweiflung (in Verb. mit einem Fetisch für dreiste Unwahrheiten) und schwer erträglicher Einfältigkeit werden erneut zulässige Onlineberichte, die zum Teil nicht den geringsten Bezug zum Mietvertrag aufweisen, versuchsweise kriminalisiert" 
"Zu Anfang September habe ich eine versierte Mietrechtskollegin eingestellt, Amélie-Charlotte von Oppen, die mir mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und erheblichem Engagement in den Anwaltsakten zur Seite steht, damit ich zeitliche Freiräume für den Aufbau und Betrieb meines Notariats erhalte." 
Tobias Scheidacker auf dem IKB-Blog
Die Realität sieht allerdings anders aus:
In dem verlorenen Mietprozess (Kirchengemeinde mit Mieteigentum) trat Amélie von Oppen im Berufungsrechtszug in der mündlichen Verhandlung für die Kirchengemeinde und eine Pfarrerin, die ihre Vertretungsmacht überschritt, als Sitzungsvertreterin auf und stellte keine (!) Anträge. Trotz der Aufforderung des Gerichts, eine gültige Vollmacht und Vertretung nachzuweisen, beharrte von Oppen darauf, dass die eingereichte Vollmacht genügen würde. Ein weiterer Nachweis (für Kirchengemeinden im bürgerlichen Rechtsverkehr herrschen spezielle Anforderungen) erfolgte nicht, weswegen die gesamte Klage durch kontradiktorisches Versäumnisurteil als unzulässig abgewiesen wurde:
"In der mündlichen Verhandlung der Berufungsinstanz hat die Prozessbevollmächtigte, die für die beiden Widerbeklagten erschienen ist, keine Anträge gestellt."
Im Auftrag der Kirchengemeinde, die ihrerseits Mobbing auf verschiedenen Ebenen betreibt und durch eigenes treu- und pflichtwidriges Verhalten monetäre Schäden im 5-stelligen Bereich verursachte, werden weitere Räumungsverfahren angestrengt, um kritische Geister in unmenschlicher Art und Weise loswerden zu können. Unwahrheiten, Verhetzungen und dreiste Lügen stehen erneut im Vordergrund:
"Ungeachtet dessen enthält die neuerliche IKB-Kündigung vom 27. Februar 2023 – wie schon die vorherigen Kündigungserklärungen von IKB Fachanwälte – wieder zahlreiche Falschdarstellungen, absurde Unterstellungen und Situationen, die nicht das Mindeste mit dem Mietverhältnis zu tun haben. Beispielsweise wird falsch behauptet, die Zivilkammer 64 hätte in der mündlichen Verhandlung vom 30. November 2022 zu erkennen gegeben, dass die mit der damaligen Berufungserwiderung angeführten Kündigungsgründe durchdringen könnten. Das war ausdrücklich nicht der Fall und die haltlose Aufstellung von IKB fand noch nicht einmal mit einem Wort Erwähnung im Berufungsurteil."
Amélie von Oppen stellte in der damaligen mündlichen Verhandlung sogar die absolut wahrheitswidrige, schädliche und scharf zurückgewiesene Behauptung auf, dass Besucher des öffentlich zugänglichen Areals, auf dem sich das von der Kirchengemeinde gemietete Haus befindet, wegen der Beklagten wegbleiben würden:
"Offenbar möchte IKB dem Prozessgericht signalisieren, dass es sich nur einen einzelnen Grund aus diesem herbeifantasierten „Sammelsurium“ herauszupicken braucht, um ein „berufungsfestes“ Räumungsurteil zu fällen. Das Ziel von IKB ist es, das Prozessgericht gegen die Beklagte aufzuwiegeln. Das zeigte sich schon im ersten Räumungsprozess, nicht nur schriftsätzlich, sondern auch in der mündlichen Verhandlung vom 30. November 2022, in der die IKB-Anwältin wissentlich falsch behauptete, Besucher würden wegen der Beklagten wegbleiben. Auch im zweiten Räumungsprozess soll ein erstinstanzliches Räumungsurteil ergehen, damit mittels der bereits angekündigten Zwangsvollstreckung vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Die Beklagte wird weder Verunglimpfung, Unsachlichkeit und Lügen noch die Aufwiegelung von Richtern noch Fehlurteile und richterliches Fehlverhalten zu ihren Lasten hinnehmen."
Von Oppen ist Referentin des Verbandes der Immobilienverwalter Berlin Brandenburg e.V.
Ergänzung:
Jegliche moralische Grenzen überschritten hat die bei IKB-Fachanwälte angestellt arbeitende Rechtsanwältin Amélie von Oppen. Diese trat am 22.02.2023 am Amtsgericht Charlottenburg als Klägervertreterin auf. Die Sitzung war für 11.00 Uhr einberufen. Die Richterin Lengacher-Holl zog es vor, zuerst die Verkündungen vorzunehmen, da waren die Parteien für den 11.00 Uhr Verhandlungstermin schon im Saal und hörten mit. Der Fall, für den der Autor dieser Seite als Prozessbeobachter gekommen war, handelt ebenfalls von einem Räumungsverfahren. Die Richterin hat an diesem 22. Februar 2023 kein Endurteil gefällt, sondern einen Beschluss erlassen, der eine Beweisaufnahme und die Fortsetzung des Verfahrens vorsieht. Die zuständige Richterin las ihren Beschluss laut und verständlich vor. 
Als die Richterin die Passage
„Zur Klarstellung sei nochmals darauf hingewiesen, dass es bei dem bisher eingeholten Gutachten wegen der Unstreitigkeit der Schreiattacken um die in die Interessenabwägung einzubeziehenden Umstände des Einzelfalles ging. Im Rahmen des Härtewiderspruchs ist zudem auch die Behauptung einer hohen Gefahr der erheblichen Verschlechterung des psychischen Zustands der Beklagten zu 2) durch Entstehung einer akuten Suizidgefahr zu berücksichtigen."
verlas -alle Teilnehmenden standen im Saal und hörten aufmerksam zu-, warf Amélie von Oppen spöttisch den Kopf nach hinten und gab zu erkennen, dass sie eine Suizidgefahr der dortigen Beklagten für vollkommen absurd und abwegig hält. Dabei kennt sie weder die betroffenen Menschen, noch irgendeine Faser dieses Prozesses. 
Sofern es dort weiter heißt:

„[...] ergreifen nach „Entlastung“ durch die Beklagte die Flucht, Handwerker setzen zunächst auf Gehörschutz, werden bei Beauftragung aber auch zunehmend zögerlich, Briefträger verweigern Zustellungen.“

wird die Ausführung ebenfalls bestritten und als bewusst unwahr und verunglimpfend scharf zurückgewiesen. Davon abgesehen, dass bereits nicht klar wird, was die Dichterin von IKB Fachanwälte mit dieser inhaltlich wirren Aneinanderreihung eigentlich ausdrücken möchte, so ist die Ausführung bereits in sich unwahr. Die Beklagte versteht sich gut u.a. mit den [...] Torsten H., Michael, Sven und Patrick. Mit anderen [...] kommt die Beklagte überhaupt nicht in Berührung. Da die Beklagte auch regelmäßig ihre Post entgegennimmt, sind ihr verweigerte Zustellungen nicht bekannt. Kein Briefträger verweigert die Zustellung, sondern im Gegenteil, wird freundlich gegrüßt und gelegentlich ein kurzes Gespräch abgehalten.

[...]
Sofern die Prozessbevollmächtigten der Klägerin im weiteren Verlauf ihrer Stellungnahme auf ein belangloses, satirisches Gedicht abstellen, das nicht das Geringste mit dem Mietverhältnis zu tun hat, wird erneut die Sachebene verlassen, und zwar ausschließlich zu Zwecken der Empörung und Aufwiegelung des Prozessgerichts.
[...]
Was die Website über den [...] mit dem Mietverhältnis und der Räumungsklage zu tun haben soll bzw. wie der Betrieb dieser Website überhaupt jemals dazu führen könnte, dass deswegen ein Mietverhältnis aufgelöst werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Beklagte, die zweifelsfrei regelmäßig durch den [...] belästigt und bedrängt wurde, u.a. da dieser ursprünglich das Haus auf dem [...] beziehen wollte, jedoch mangels Budget und mangels Priorität vom Konsistorium abgelehnt wurde, nimmt berechtigte Interessen wahr, indem sie öffentlich über die Missstände in der Gemeinde berichtet.
[...]
Der [...], der um sein Verhalten selbstverständlich weiß, hat noch nicht einmal den Ansatz eines Versuchs unternommen, gegen die Berichterstattung, die seit mindestens einem Jahr unverändert im Netz steht, vorzugehen.
Back to Top